Frost im Büro: Muss ich bei Kälte noch ins Büro oder kann ich einfach daheim bleiben?
Frierst du auch im Büro? Wenn die Heizung ausfällt und draußen Minusgrade herrschen, fragst du dich vielleicht: Muss ich trotzdem zur Arbeit?

Die kalten Februartage hatten ganz Deutschland fest im Griff und es wurde landesweit gebibbert. Während draußen die Temperaturen weit unter dem Gefrierpunkt lagen, war es auch drinnen für viele von uns unangenehm.
Die Heizung spielt vielleicht nicht mit, und plötzlich wird der Arbeitsplatz zu einem frostigen Ort.
Kälte im Büro: Muss ich zur Arbeit?
Die einfache Antwort: Nein, Sie dürfen nicht einfach zu Hause bleiben, nur weil es draußen kalt ist. Auch wenn das Thermometer minusgrade anzeigt, gibt es keinen "Kältefrei"-Tag im Arbeitsrecht.
Es gibt jedoch Regeln, die festlegen, wie kalt es in Ihrem Büro sein darf, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Gesetzliche Vorschriften für die Temperatur am Arbeitsplatz
Laut der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) gibt es genaue Vorgaben, welche Temperaturen am Arbeitsplatz in Innenräumen eingehalten werden müssen. Für Büroarbeitsplätze sind mindestens 20 °C erforderlich, bei leichter Tätigkeit im Sitzen.
Steht mehr Bewegung auf dem Plan, wie beim Arbeiten im Stehen oder Gehen, sollten es zumindest 17 °C sein.
Was tun, wenn die Heizung ausfällt?
Fällt die Heizung im Büro aus und bleibt die Temperatur unangemessen niedrig, müssen Arbeitgeber sofort handeln. Dazu gehören neben der Reparatur der Heizungsanlage auch technische Lösungen wie mobile Heizgeräte oder -matten, die für eine angenehme Raumtemperatur sorgen.
Zusätzlich sind regelmäßige Pausen und das Aufwärmen der Mitarbeitenden erforderlich, wenn die Arbeit in Kältebedingungen stattfindet. Wer im Büro friert, hat ein Recht darauf, dass Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsklimas getroffen werden.
Arbeiten bei extremen Temperaturen: Was gilt im Freien?
Doch was ist, wenn Ihre Arbeit Sie nach draußen führt – etwa als Bauarbeiter, Kuriere oder Dachdecker? Auch hier gibt es klare Vorschriften, die den Schutz vor extremen Temperaturen regeln. Besonders bei Arbeiten unter freiem Himmel und bei Temperaturen unter -5 °C müssen Arbeitgeber zwingend Schutzmaßnahmen ergreifen.
Diese beinhalten unter anderem geeignete Schutzkleidung, die Möglichkeit für regelmäßige Aufwärmpausen und gegebenenfalls die Bereitstellung von medizinischer Vorsorge. Bei extremen Temperaturen von unter -25 °C wird sogar eine regelmäßige medizinische Untersuchung vorgeschrieben.

Die Kälte als Herausforderung für Arbeitnehmer
Es ist verständlich, dass die eisigen Februartage nicht nur den Arbeitsweg zur Herausforderung machen, sondern auch den Arbeitstag selbst erschweren können.
Doch auch in solchen Zeiten gilt: Als Arbeitnehmer haben Sie ein Recht auf einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz.
Arbeitgeber sind verpflichtet, für die nötigen Maßnahmen zu sorgen, damit Sie Ihre Arbeit unter angemessenen Bedingungen ausführen können.
Also, auch wenn die Kälte beißend ist – denken Sie daran, dass Ihre Gesundheit und Sicherheit immer an erster Stelle stehen sollten.
Wenn es zu kalt wird, gibt es klare Rechte und Schutzmaßnahmen, die Sie und Ihre Kollegen unterstützen sollten, um sicher und gesund durch die winterlichen Arbeitstage zu kommen.
Für weitere detaillierte arbeitsrechtliche Informationen und Vorschriften können Sie die Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) besuchen: www.baua.de.