Heizungsgesetz vor Gericht: Umwelthilfe zieht nach Karlsruhe
Neue Öl- und Gasheizungen sind wieder erlaubt. Die Deutsche Umwelthilfe und vier Mieter halten das für verfassungswidrig. Ihre Beschwerde ist der jüngste Schritt in einem Streit, der schon länger mehrere Gerichte beschäftigt.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will das neue Heizungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht stoppen. Am 28. September reichte der Umweltverband gemeinsam mit vier Mieterinnen und Mietern Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein. Das Gebäudemodernisierungsgesetz, so der offizielle Name, erlaubt wieder den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen.
— DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
Gestrichen ist die bisherige Vorgabe, nach der neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbarer Energie laufen müssen. Erste Teile des Gesetzes gelten seit dem 29. Juli.
Die Beschwerde beruft sich auf das Klimaurteil von 2021
Juristisch zielt die Beschwerde auf den Klimaschutzauftrag des Grundgesetzes. 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Staat die Lasten der Emissionsminderung nicht einseitig in die Zukunft verschieben darf.
Genau das tue das neue Gesetz, argumentiert die DUH. Es erlaube fossile Heizungen über Jahrzehnte, und das bisher geplante Betriebsverbot für Öl- und Gaskessel ab 2045 sei ersatzlos gestrichen.
Dabei stützen sich die Beschwerdeführer auf den Sachverständigenrat für Umweltfragen. Er hat berechnet, wie viel CO2 ganz Deutschland noch ausstoßen darf, wenn die Erderwärmung auf 1,75 Grad begrenzt bleiben soll. Sinken die Emissionen gleichmäßig, wäre diese Menge schon 2033 verbraucht.
Neue Öl- und Gasheizungen würden das Budget nach Ansicht der DUH zusätzlich belasten. Hinzu kommt ein formaler Einwand: Der Bundesrat hätte dem Gesetz zustimmen müssen, argumentieren die Beschwerdeführer.
Die Regierung setzt auf grüne Brennstoffe
Die Bundesregierung verteidigt das Gesetz. „Mit dem Gebäudemodernisierungs-gesetz machen wir Klimaschutz wieder alltagstauglich“, sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) beim Kabinettsbeschluss im Mai. Bauministerin Verena Hubertz (SPD) betonte: „Das Klimaschutzgesetz und seine Vorgaben gelten.“
Statt des Betriebsverbots setzt das Gesetz auf eine sogenannte Biotreppe. Neue Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 mindestens 10 % klimafreundliche Brennstoffe wie Biomethan nutzen, bis 2040 steigt der Anteil auf 60 %. Ab 2045 sollen die Brennstoffe vollständig klimaneutral sein. Zum Schutz der Mieter sollen Vermieter ab 2028 die Hälfte der CO2-Kosten neuer Gas- und Ölheizungen tragen.
Wie die Brennstoffe grün werden sollen, skizziert ein Eckpunktepapier, das das Wirtschaftsministerium Mitte Oktober an die Energiebranche verschickt hat:
Ab 2028 soll der Anteil grüner Gase am Erdgas für Privathaushalte zunächst 1 % betragen, bis 2045 dann 100 %. Der DUH reicht das nicht. Versorger, die die Quote verfehlen, sollen sie im Folgejahr nachholen dürfen, und geplante Steigerungen ließen sich verschieben. Damit sei die Quote kaum verbindlich, ein „zahnloses System“.
Das Heizungsgesetz ist nicht der einzige Klimastreit
Schon seit Mai klagt die DUH beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen das Klimaschutzprogramm 2026 der Bundesregierung. Grundlage ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Januar, nach dem die Klimaziele für die Regierung verbindlich sind. Der Verband hält die Maßnahmen des Programms für zu schwach, um die gesetzlichen Ziele für 2030 und 2040 zu erreichen.
Beide Verfahren hängen zusammen. Nach der Prognose des Umweltbundesamts vom März stößt allein der Gebäudesektor in den Jahren 2021 bis 2030 zusammengerechnet rund 110 Millionen Tonnen CO2 mehr aus, als für ihn vorgesehen ist. Das neue Heizungsgesetz ist darin noch nicht enthalten. Auch in ihr Klimaschutzprogramm hat die Regierung seine Wirkung nach eigenen Angaben nicht eingerechnet.
Karlsruhe muss die Beschwerde erst annehmen
Bevor es um den Inhalt geht, muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob es die Beschwerde überhaupt annimmt. Die DUH rechnet mit einem Verfahren von bis zu zwei Jahren.
Für den Ausgang kann wichtig sein, wer klagt. Beim Klimaurteil von 2021 sprach das Gericht zwei Umweltverbänden die Befugnis ab, selbst Verfassungsbeschwerde zu erheben. Erfolg hatten damals Einzelpersonen, deren künftige Freiheit das Gericht durch aufgeschobenen Klimaschutz bedroht sah. Diesmal stehen neben der DUH vier Mieterinnen und Mieter als Beschwerdeführer.