Bundesverwaltungsgerichtsurteil: Umwelthilfe DUH darf der Umwelt helfen

Die deutsche Klimapolitik ist zu schwach, um ihre Klimaziele zu erreichen. Das Bundesverwaltungsgericht zwingt die schwarz-rote Regierung jetzt zum Nachsteuern. Das Urteil bringt noch eine gute Nachricht: Es stärkt die Zivilgesellschaft.

Bundesverwaltungsgericht spricht ein wichtiges Urteil für eine schärfere Klimapolitik
Bundesverwaltungsgericht spricht ein wichtiges Urteil für eine schärfere Klimapolitik

Positive Meldungen zum Thema der Klimaveränderungen, bei denen man am liebsten direkt einen Sekt aufmachen möchte, gibt es derzeit eher selten. Aber es gibt sie. So wie die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) aus Leipzig, die vergangene Woche kommuniziert wurde.

Das Gericht hat in letzter Instanz entschieden, dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm nachbessern muss. Damit gab es der Deutschen Umwelthilfe (DUH) mit ihrer Klage recht.

Das BVerwG hat zusätzlich eine Grundsatzentscheidung getroffen, von der der Klimaschutz in Deutschland noch viele Jahre profitieren kann. Es ging darum, ob Nichtregierungsorganisationen wie die DUH die Bundesregierung überhaupt in einem solchen Rahmen verklagen dürfen. Die mutmachende Antwort des Gerichts lautet: Ja, das dürfen sie.

Das Verbandsklagerecht

Das Verbandsklagerecht für Umweltorganisationen besteht seit 2006. Es ermöglicht ihnen, Entscheidungen der Regierung gerichtlich überprüfen zu lassen – auch wenn sie nicht selbst direkt davon betroffen sind.

Nichtregierungsorganisationen (NGOs) können so zum Beispiel große Planungsvorhaben für Infrastruktur oder Industrieanlagen anfechten. Oder sie können anzweifeln, ob die Regierung sich mit ihrem Klimaschutzprogramm an die eigenen Gesetze hält. Zwischen 2021 und 2023 wurden jedes Jahr im Durchschnitt 69 solcher Klagen eingereicht.

Das Instrument einer Klage ist für die Zivilgesellschaft, als deren Vertreter sich die NGOs sehen, ein mächtiges Schwert. Aus diesem Grund sind Umweltverbände und ihr Verbandsklagerecht immer wieder das Ziel von Politikerinnen und Politikern, denen diese Befugnisse zu weit gehen.

Bundeskanzler Friedrich Merz ist dafür ein Beispiel. Vor einigen Jahren erklärte der CDU-Politiker „alle möglichen Umweltverbände“, darunter Greenpeace und den Naturschutzbund (NABU), zu Gegnern der Demokratie.

Im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Regierung ist festgehalten, dass sie das Verbandsklagerecht reformieren und im Zuge dieser Reform auch einschränken will.

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder forderte auf dem CSU-Parteitag des Jahres 2024:

Lasst uns dieses Verbandsklagerecht abschaffen. Das ist eh nur für Berufsblockierer wie die Umwelthilfe. Das braucht Deutschland nicht.

Ein Urteil für Klimaschutz und Zivilgesellschaft

Im Zusammenhang mit dem Klimawandel ist das Verbandsklagerecht eine absolute Notwendigkeit für unser Land. Die Regierung hat die Aufgaben, die Emissionen bis 2030 um 65 Prozent unter das Niveau von 1990 zu bringen.

So steht es zumindest ausdrücklich im Bundesklimaschutzgesetz. Im Klimaschutzprogramm des Bundes werden diese Vorgaben dann in konkrete Maßnahmen übersetzt.

Darin steht unter anderem, wie der Verkehr, die private und kommunale Wärmeversorgung und die Industrie Schritt für Schritt dekarbonisiert werden sollen.

Die Leipziger Verwaltungsgericht hat in seinem Urteilsspruch festgestellt, dass das aktuelle Klimaschutzprogramm unzureichend ist.

Damit muss die Regierung ein neues Programm mit ergänzenden Maßnahmen erstellen – und zwar zeitnah. Auch die Methodik muss laut Gericht in Teilen nachgebessert werden.

Dieses Urteil ist ein großer Erfolg für den Klimaschutz in Deutschland und eine klare Niederlage für die Bundesregierung, die jahrelang ausreichende Klimaschutzmaßnahmen verweigert hat

sagte Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer der DUH.

Die Regierung muss jetzt bis zum 25. März das neue Klimaschutzprogramm auf den Weg bringen. Tut sie das nicht, oder in unzureichender Weise, könnte es erneut zu einer Klage kommen.

Welche Maßnahmen die Regierung ergänzt, bleibt ihr jedoch selbst überlassen. Das Programm muss bis 2030 die Emission von 25 Millionen Tonnen Treibhausgase zur aktuellen Emissionsrate einsparen

Auf mindestens eine einfache Maßnahme könnte sie dabei zurückgreifen. Sie wäre unkompliziert, schnell durchführbar und rettet zudem auch noch Leben: das Tempolimit

Klimapolitik statt Verkehrstote

Allein durch ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf Landstraßen und Tempo 30 in der Stadt könnte die Klimaschutzlücke im Jahr 2030 fast zur Hälfte geschlossen werden

so Jürgen Resch von der DUH.

Weitere Alternativen bestünden laut DUH beim Verbot innerdeutscher Flüge oder dem Erlass von Fahrverboten. Fest steht nur: Die Regierung muss handeln.

Das Bundesverkehrsministerium von Patrick Schnieder (CDU) hat auf eine Anfrage der Tageszeitung taz jedoch bereits mitgeteilt, dass es in seinem Beitrag zum neuen Klimaschutzprogramm der Bundesregierung kein Tempolimit vorgesehen ist.

Dabei gäbe es für das Tempolimit mittlerweile eine breite Unterstützung in der Bevölkerung. In den vergangenen Jahren wurden immer wieder Umfragen durchgeführt, in denen sich die Mehrheiten für generelle Tempolimits ausgesprochen haben.

Neben Umweltverbänden setzt sich auch die Gewerkschaft der Polizei für weniger Geschwindigkeit auf den Straßen ein, da ein langsamerer Verkehr zu weniger Verkehrsopfern führt.

Aktuell gibt es jedes Jahr noch Tausende Verkehrstote. Die Bundesregierung wollte ihre Zahl zwischen 2021 und 2030 um 40 Prozent reduzieren. Laut ADAC zeichnet sich ab, dass sie dieses Ziel verfehlen wird. Eine kluge Klimapolitik, zum Beispiel mit dem erwähnten Tempolimit, könnte also zusätzlich zur CO2-Einsaparung noch Leben retten.

Weitere Klimaklage

Das Urteil aus Leipzig macht Hoffnung, nicht zuletzt für eine weitere Klimaklage.

Im September 2024 haben Greenpeace und Germanwatch zusammen mit 54.000 Bürgerinnen und Bürgern die sogenannte Zukunftsklage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Ihr Ziel ist ein Klimaschutzgesetz, das die Freiheitsrechte von heutigen und zukünftigen Generationen angemessen schützt. Das aktuelle Gesetz wurde von der Ampelregierung aufgeweicht, was laut den Klägern verfassungswidrig war.

Die Entscheidung wird noch in diesem Jahr erwartet.

Wissenschaftliche Institutionen wie der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) stützen die Position von Greenpeace und Germanwatch.

Vielleicht können wir bald auf die nächste erfolgreiche Klimaklage anstoßen? Gewinner wäre der Kampf gegen die Erderwärmung. Und damit wir alle!