Kurios! Bundesgerichtshof urteilt: Die deutsche Birkenstock-Sandale – weltberühmt, weltweit geliebt, ist kein Kunstwerk
Birkenstock, das Symbol für deutschen Komfort und Erfolg, kämpfte vor dem Bundesgerichtshof um den Kunststatus seiner weltberühmten Sandalen. Doch jetzt fiel das Urteil: Kein Urheberrechtsschutz für die Kult-Schuhe! Was bedeutet das für die Marke?

Karlsruhe, 20. Februar 2025 – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute in drei Revisionsverfahren entschieden, ob Birkenstock-Sandalen als Werke der angewandten Kunst urheberrechtlichen Schutz genießen. In einem vielbeachteten Urteil wies der BGH die Klagen des Schuhherstellers Birkenstock zurück.
Birkenstock fordert Kunststatus – Doch der BGH widerspricht
Hintergrund des Verfahrens
Birkenstock hatte gegen mehrere Unternehmen geklagt, die Sandalen im Internet anboten oder als Lizenznehmer ähnliche Modelle produzierten.
Die Klägerin, Teil der Birkenstock-Gruppe, vertritt die Auffassung, dass ihre klassischen Sandalenmodelle wie „Arizona“, „Madrid“, „Gizeh“ und „Boston“ kreative Werke der angewandten Kunst seien, die nach deutschem Urheberrecht geschützt werden sollten.
Daher forderte Birkenstock, dass die Beklagten diese Designs nicht nachahmen dürften.
Künstlerische Sandalen oder doch nur Gesundheitsschlappen?
Bisheriger Prozessverlauf
Im ersten Schritt hatte das Landgericht den Klagen von Birkenstock stattgegeben und die Wettbewerber zur Unterlassung verpflichtet. Doch das Berufungsgericht, das Oberlandesgericht Köln, wies die Klagen ab.
Das Gericht führte aus, dass die Sandalen zwar gewisse Designmerkmale aufwiesen, jedoch aufgrund ihres funktionalen Zwecks als Gesundheitsschuhe der kreative Gestaltungsspielraum stark eingeschränkt sei.
Der BGH lässt Birkenstock auflaufen – Ein Schlag gegen den Kunstbegriff
Das Urteil des Bundesgerichtshofs
Der Bundesgerichtshof bestätigte nun die Entscheidung des Berufungsgerichts. Der I. Zivilsenat entschied, dass die Birkenstock-Sandalen keine urheberrechtlich geschützten Werke der angewandten Kunst darstellen.
Die Richter führten aus, dass für den Urheberrechtsschutz eine „künstlerische Leistung“ erforderlich sei, die hier nicht vorliege.
Aus der Hippiekommune ins Museum? Die Firma Birkenstock möchte einige ihrer Sandalen als Kunst deklarieren nun muss ein Gericht entscheiden.https://t.co/pVeIDDvlb3
— Victor Redman (@victorredman) February 18, 2025
Mode mit Urheberrechtsschutz? – Birkenstock scheitert mit seiner Kunsttheorie
Auswirkungen des Urteils
Mit diesem Urteil wurde ein markanter Punkt in der Frage des Urheberrechtsschutzes für Modeprodukte und Designwerke gesetzt. Für die Branche hat es Bedeutung, da die Definition von „Werken der angewandten Kunst“ präzisiert wurde.
Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf zukünftige Verfahren haben, bei denen der Urheberrechtsschutz von Designs in Frage steht. Ein bloßer kommerzieller oder funktionaler Nutzen reicht nicht aus, um ein Design als Kunstwerk im rechtlichen Sinne zu qualifizieren.
Kunst oder Kommerz? – Birkenstock scheitert am funktionalen Design
Fazit
Der BGH hat heute klargestellt, dass Birkenstock-Sandalen als funktionale Schuhe nicht den hohen künstlerischen Anforderungen für einen Urheberrechtsschutz im Bereich angewandter Kunst genügen.
Das Urteil stärkt die Position von Wettbewerbern, die ähnliche Designs auf den Markt bringen, und stellt klar, dass nicht jedes populäre Design automatisch urheberrechtlichen Schutz beanspruchen kann.
Quelle
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs, Verkündungstermin am 20. Februar 2025, I ZR 16/24, I ZR 17/24, I ZR 18/24 (Zum Urheberrechtsschutz von Birkenstock-Sandalen).