Abschuss gestoppt: Gericht rettet verhaltensauffälligen Hornisgrinde-Wolf im Nordschwarzwald – Tier darf frei streifen

Ein auffälliger Wolf im Nordschwarzwald sorgt für Streit zwischen Naturschützern und Behörden. Ein Gericht stoppt den Abschuss vorerst – doch der Konflikt zwischen Sicherheit und Artenschutz bleibt.

Symbolbild : Abschuss als letzte Lösung: Hornisgrinde-Wolf GW2672m bleibt im Visier der Behörden.
Symbolbild : Abschuss als letzte Lösung: Hornisgrinde-Wolf GW2672m bleibt im Visier der Behörden.

Im Nordschwarzwald sorgt ein einzelner Wolf derzeit für Aufsehen. Der Rüde GW2672m wurde in den letzten zwei Jahren mehrfach gesichtet – ungewöhnlich häufig für ein Tier, das sonst als extrem scheu gilt. Der Wolf näherte sich während der Paarungszeit Menschen und Hunden auf wenige Meter. Aggressiv sei er dabei nicht gewesen, doch das Verhalten wurde von Behörden als potenzielles Sicherheitsrisiko bewertet.

Das Land Baden-Württemberg erteilte deshalb eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung, um den Wolf durch ein spezialisiertes Team entnehmen zu lassen. Ziel war es, das Tier entweder zu fangen, zu besendern (mit einem GPS‑Sender auszustatten, um Bewegungen und Verhalten zu überwachen) oder im schlimmsten Fall zu töten, falls andere Maßnahmen fehlschlagen sollten.

Fang- und Betäubungsversuche scheitern

Bereits 2024 wurden erste Fangversuche unternommen: Fußfallen, Narkosegewehre und andere Methoden sollten den Wolf in eine kontrollierte Umgebung bringen.

Gleichzeitig nahm die Zahl der Sichtungen zu – auch wegen sogenannten Wolfstourismus, da Menschen das Tier gezielt aufsuchten, um Fotos zu machen. Dadurch stieg das Risiko, dass der Wolf die letzte Scheu vor Menschen verliert, was nach Ansicht des Ministeriums gefährliche Situationen begünstigen könnte.

Eine dauerhafte Unterbringung in einem Gehege wurde als tierschutzwidrig bewertet.

Für in freier Wildbahn aufgewachsene Wölfe bedeutet das einen enormen Stress und mögliche Leiden, weshalb das Ministerium den Abschuss als letztes Mittel vorsah.

Naturschützer legen Widerspruch ein

Gegen die Entscheidung des Umweltministeriums reichte die Naturschutzinitiative (NI) einen Eilantrag ein. Sie argumentierte, dass keine akute Gefährdung von Menschen vorliege.

Die häufigen Sichtungen allein rechtfertigten nach Ansicht der Naturschützer keine Tötung.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab dieser Argumentation vorläufig statt: Der Abschuss darf bis zur endgültigen Entscheidung im Eilverfahren nicht erfolgen.

„Ohne diese Entscheidung wären irreversible Zustände geschaffen worden“, erklärte das Gericht. Das letzte dokumentierte problematische Verhalten des Wolfs liege bereits einige Zeit zurück, sodass die akute Gefahrenlage nicht gegeben sei.

Gespaltene Reaktionen

Die Entscheidung spaltet Naturschutzverbände, Politik und Bevölkerung. Der NABU Baden-Württemberg zeigte sich enttäuscht: Das Verhalten des Wolfs sei unerwünscht, doch rechtlich nachvollziehbar. Vertreter der Landwirtschaft sehen im Tier ein Sicherheitsrisiko, während Naturschützer und Zehntausende Online-Unterzeichner Petitionen gestartet haben, um das Tier zu schützen.

Wissenschaftlicher Kontext

Verhaltensforscher betonen, dass junge Rüden während der Paarungszeit oft ungewöhnliche Wege gehen und sich Hunden oder Menschen nähern, ohne dass eine konkrete Gefährdung besteht. Das Wolfsmanagement soll verhindern, dass solche Verhaltensmuster zur Gewöhnung an Menschen führen – ein Balanceakt zwischen Artenschutz, öffentlicher Sicherheit und Tierschutz.

Ausblick auf Wolfsmanagement und Politik

Die endgültige Gerichtsentscheidung wird zeigen, ob der Hornisgrinde-Wolf entnommen werden darf oder nicht.

Klar ist jedoch schon jetzt: Der Fall hat Signalwirkung. Er zeigt, wie schwierig der Umgang mit großen Beutegreifern in dicht besiedelten Regionen ist, und er wirft grundsätzliche Fragen auf: Wie viel Wildnis verträgt eine Kulturlandschaft, und wie werden Wissenschaft, Politik und Naturschutz miteinander vereinbart?

Quellen

Auffälliger Wolf im Nordschwarzwald soll entnommen werden, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden‑Württemberg, 30.01.2026 (um.baden-wuerttemberg.de)

Hornisgrinde-Wolf: Verein reicht Klage gegen Abschusspläne ein, Schwarzwald-Aktuell, 29.01.2026 (schwarzwald-aktuell.eu)