Fünf Städte verbieten Baden im Rhein – Todesfälle 2025 stiegen dramatisch, ab Knöcheltiefe verboten, 1.000 Euro Strafe
Der Rhein ist mehr als nur ein Fluss – er ist eine lebenswichtige Verkehrsader und ein Symbol für Natur und Kraft. Doch seine tückischen Strömungen, unberechenbaren Wasserstände und die schwere Schifffahrt machen ihn für Schwimmer zu einer tödlichen Gefahr.

In Nordrhein-Westfalen haben fünf Städte – Köln, Dormagen, Düsseldorf, Neuss und Meerbusch – gemeinsam reagiert und ein umfassendes Badeverbot erlassen. Auch Krefeld beteiligt sich an diesem Schutzmechanismus, um weitere Tragödien zu verhindern.
Köln setzt auf konsequentes Badeverbot
Köln plant, das Baden im Rhein komplett zu verbieten. Die Verwaltung veröffentlichte am 26. August 2025 eine Beschlussvorlage zur Änderung der Stadtordnung. Stadtdirektorin Andrea Blome erklärt eindringlich:
„Viele Menschen sind in diesem Jahr im Rhein ertrunken. Jeder einzelne hinterlässt eine Lücke in seiner Familie, in seinem Freundeskreis. Das Badeverbot ist notwendig, weil viele die Lebensgefahr nicht erkennen.“
Das Verbot umfasst alle Aktivitäten im Wasser – Schwimmen, Waten, Spielen sowie die Nutzung von Schwimmhilfen.
Verstöße werden mit Bußgeldern von bis zu 1.000 Euro geahndet. Die Neufassung der Stadtordnung soll nach Zustimmung des Stadtrats im September schnell in Kraft treten.
Dormagen folgt mit strengem Verbot
Dormagen verhängt ab dem 31. August 2025 ein ordnungsbehördliches Badeverbot auf seinem Stadtgebiet. Bürgermeister Erik Lierenfeld betont:
„Jahr für Jahr sterben Menschen, weil sie den Rhein und seine Strömungen unterschätzen. Mit dem Badeverbot wollen wir weitere tragische Unfälle verhindern.“
Das Verbot gilt ab knöcheltiefem Wasser. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro bestraft werden.
Auch hier sind Ausnahmen für Rettungseinsätze, behördliche Maßnahmen und genehmigte Veranstaltungen vorgesehen.
Düsseldorf und Nachbarstädte ziehen mit
Düsseldorf, Neuss, Meerbusch und Krefeld hatten bereits zuvor ähnliche Badeverbote erlassen. Besonders in Düsseldorf ist die Lage dramatisch: In diesem Jahr sind hier mindestens zehn Menschen im Rhein ertrunken.
Oberbürgermeister Stephan Keller stellt klar:
„Die Prävention steht im Vordergrund. Wir wollen nicht Bußgelder kassieren, sondern Leben retten.“
Die Regelungen verbieten das Betreten des Wassers über knöcheltief, um Unfälle zu vermeiden.
Rhein: Eine gefährliche Wasserautobahn
Der Rhein ist eine Bundeswasserstraße – vergleichbar mit einer Autobahn für Schiffe. Die Strömungen sind oft unsichtbar und kraftvoll.
Große Schiffe verdrängen Wasser, was zu gefährlichen Sogwirkungen führt, die besonders unerfahrene Schwimmer schnell in die Mitte des Flusses ziehen können. Kinder und Ungeübte sind deshalb besonders gefährdet.
Appell für Verantwortung und Schutz
Diese Badeverbote sind weit mehr als bürokratische Maßnahmen. Sie sind ein Appell an die Vernunft, den Respekt vor der Natur und den Schutz der Gemeinschaft. Jeder einzelne ertrunkene Mensch hinterlässt unermessliches Leid – in Familien, Freundeskreisen und Gesellschaft. Nur gemeinsam kann diese tödliche Gefahr gebannt werden.
#Badeverbot im #Rhein!
— Stadt Düsseldorf (@Duesseldorf) August 13, 2025
Das Baden im Rhein ist ab Donnerstag, 14. August 2025, verboten. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Das Verbot gilt für das gesamte Stadtgebiet der Landeshauptstadt #Düsseldorf entlang des Rheinufers
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Klare Rechtsgrundlagen und Bußgelder
Die Städte bieten mit den Verordnungen eine eindeutige Rechtsgrundlage für Kontrollen und Sanktionen.
Die Ahndung mit Bußgeldern von bis zu 1.000 Euro soll nicht Strafen verhängen, sondern abschrecken und Leben retten.
Ausnahmen gelten nur für Rettungseinsätze, behördliche Maßnahmen, Sportvereine oder genehmigte Veranstaltungen.
Quellen
Stadt Köln – Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Pressemitteilung vom 26. August 2025
Stadt Dormagen, Pressemitteilung „Lebensgefahr: Stadt Dormagen spricht Badeverbot im Rhein aus“, 28. August 2025