Umweltverbände schlagen Änderung des Waldgesetzes vor

Wälder bedecken ein Drittel der Landfläche Deutschlands. Sie sind essenzieller Teil unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Ihr Erhalt ist Bestandteil des deutschen Grundgesetzes, wo in Artikel 20a eine Verpflichtung zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zum Ausdruck kommt.

Wälder
Schutz der Wälder - eine Pflichtaufgabe für uns alle

Wälder sind ebenso die Lebensgrundlage für einen Großteil der Pflanzen-, Pilz- und Tierarten. Sie filtern Luft und Wasser von Schadstoffen, speichern enorme Mengen Kohlenstoff, puffern extreme Niederschläge und Temperaturen und versorgen die Gesellschaft neben dem immer wichtigeren Rohstoff Holz auch mit der Kühlung von Landschaften und Räumen für die Erholung.

Waldschäden und Klimaveränderungen fordern gesetzliche Neuausrichtung

Der deutsche Wald ist in einem besorgniserregend schlechten Zustand. Nur noch jeder fünfte Baum ist frei von Schäden. Das aktuelle Bundeswaldgesetz (BWaldG) aus dem Jahr 1975 berührt also nicht nur einen großen Teil der deutschen Landesfläche, sondern wäre auch der maßgebliche Hebel dafür, den besorgniserregenden Zustand der deutschen Wälder zu verbessern und ihren Fortbestand für künftige Generationen zu sichern.

Nun plant das federführende Bundeslandwirtschaftsministerium eine revidierte Version des Gesetzes. Die Vorlage eines Referentenentwurfs wird in Kürze erwartet. Grund für die nun bevorstehenden Änderung ist die Tatsache, dass das aktuelle BWaldG keine Klimakrise und kein Artensterben kennt. Es schafft somit nicht den notwendigen Rahmen, unsere heimischen Wälder gegen zunehmende Extremwetter anzupassen oder auch gegen die steigende Holznachfrage zu wappnen.

Vier große Umweltverbände, der Naturschutzbund Deutschland (NABU), die Stiftung WWF Deutschland (WWF), die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Deutsche Naturschutzring (DNR) begrüßen zwar die Novellierung des dringend reformbedürftigen Gesetzes. In einer gemeinsamen eigenen Erarbeitung wesentlicher Elemente haben sie aber nun aufgezeigt, wie das neue Gesetz konkret ausgestaltet werden sollte, um den Anforderungen an den Wald gerecht zu werden.

Eigener Gesetzesansatz

Die beteiligten Verbände fordern in einem eigenen Gesetzentwurf, dass das neue Gesetz den Erhalt und die Stärkung des Ökosystems Wald sehr deutlich ins Zentrum rückt. Nur so könne die natürliche Widerstandskraft und Anpassungsfähigkeit unserer Wälder gegen Klimafolgen gestärkt werden. Auch wichtige Funktionen des Waldes, etwa die Versorgung mit sauberem Wasser und reiner Luft, der Schutz vor Erosion und Fluten, sowie seine Funktion als Kohlenstoffspeicher, Naherholungsort und Lebensraum unzähliger Arten müssten nachhaltig gesichert werden.

Auch die forstliche Waldbewirtschaftung werde dadurch mit dem in der Verfassung festgeschriebenen Erhalt der Lebensgrundlagen befriedet und in Zeiten hoher naturräumlicher Risiken langfristig gesichert.

Insbesondere der unkonkrete Begriff einer »guten fachlichen Praxis« müsse durch zeitgemäße, konkrete und rechtssicher formulierte Anforderungen für die private und öffentliche Waldbewirtschaftung ersetzt werden.

Florian Schöne, Geschäftsführer des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR) erklärte zu den Forderungen: »Angesichts des dramatischen Zustands unserer Wälder können wir uns ein „Weiter so“ in der Waldbewirtschaftung nicht mehr leisten. Wir brauchen einen neuen und langfristigen Gesellschaftsvertrag mit den Waldbesitzenden, der dem Erhalt des Waldes als unsere Lebensgrundlage dient. Einkommen für Waldbesitzende sollte nicht nur durch forstliche Nutzung, sondern auch durch Honorierung von Schutz und Erhalt des Waldes gesichert werden. Gleichzeitig müssen weitreichende Sanktionen … gewährleisten, dass sich schwerwiegende Zerstörungen von Waldökosystemen nicht länger lohnen.«

Der Bundesgeschäftsführer der DUH, Sascha Müller-Kraenner, ergänzte: »Das neue Waldgesetz muss deutsche Wälder für die Folgen der Klimakrise fit machen und die Stärkung der Bindung von Treibhausgasen als zentrales Ziel jeglichen Waldmanagements verankern. Die deutschen Wälder kühlen Landschaften und schützen vor Extremwetterereignissen wie Starkregen oder Hochwasser. Ihre Funktion als natürliche Kohlenstoffsenke ist von enormer Bedeutung zur Erreichung der Klimaschutzziele. Damit Wälder diese Funktionen erfüllen können, müssen sie widerstandsfähiger werden. Das gelingt, wenn ihre Behandlung und Bewirtschaftung stärker als bisher auf den Erhalt der Böden, den Aufbau des Holzvorrats, und die Kühlung durch Wasserrückhalt ausgerichtet werden.«

Für den NABU betonte dessen Präsident, Jörg-Andreas Krüger, dass die Selbstregulierungskräfte des Waldes mit allen wichtigen Funktionen gestärkt werden müssten. Krüger dazu: »Dies kann nur gelingen, wenn wir die Waldbewirtschaftung naturverträglicher und damit zukunftsfähig gestalten. Alle, die einen Wald besitzen, tragen hierbei Verantwortung. Konkret brauchen wir eine Einigung auf gesetzlich verankerte Grundpflichten für alle Waldbesitzenden. Für Wälder in öffentlicher Hand braucht es besonders verantwortungsvolle Standards. In Schutzgebieten muss die Forstwirtschaft sich am Schutzziel orientieren, nicht umgekehrt. … Mit einem neuen und zeitgemäßen Bundeswaldgesetz sind enorme Chancen für Natur und Wirtschaft gleichermaßen verbunden. Diese Chancen müssen wir jetzt gemeinsam nutzen.“

Die Programmleiterin Wald des WWF, Dr. Susanne Winter, fand drastische Worte für den Waldzustand: »Der Harz ist ein schockierendes Beispiel: Wo einstmals grüner Wald lockte, sieht es heute aus wie in einem schlechten Science-Fiction Film.» Nur jeder fünfte Baum in Deutschland sei noch frei von Schäden. Im neuen Gesetz solle den Vorschlägen nach flächiger Nutzung ausgeschlossen und der Zuwachs zu maximal 80 Prozent für Holzeinschlag genutzt werden. Boden, Fauna und Flora als wichtige Bestandteile des Ökosystems Wald müssen erhalten. Nur so könne der Wald angesichts der hohen Holznachfrage und im Klimawandel überleben.

Konkrete Forderungen

Im Forderungskatalog wird ein dreistufiges Anforderungsniveau für die Waldbewirtschaftung mit klaren und grundgesetzkonformen forstlichen Grundpflichten für alle Waldbesitzenden genannt. Eine besonders verantwortungsvolle Bewirtschaftung müsse für die Wälder in öffentlicher Hand gewährleistet werden.

Gefodert wird auch die Beendigung schädlicher Praktiken wie die Entwässerung von Wäldern, die flächige Befahrung oder die kahlschlagartige Behandlung aus der forstlichen Förderung. Die Stärkung natürlicher Prozesse wie der Naturverjüngung anstelle kostspieliger und risikoreicher Eingriffe wie der Aufforstung mit gebietsfremden Baumarten sei von hoher Bedeutung. Bei der staatlichen Förderung sollen der Walderhalt sowie effiziente finanzielle Anreize, die dem Ökosystem Wald und dem Klimaschutz dienen, im Fokus stehen.

Fazit

Die vier Umweltverbände weisen in ihrer Gesetzesvorlage sehr deutlich auf die Bedeutung des Ökosytems Wald für Artenschutz sowie die Maßnahmen gegen die Klimaveränderungen hin.

Wälder sind natürliche Artenschutzgebiete und natürliche Kohlenstoffspeicher. Mit den Forderungen der Verbände wird die deutsche Gesetzgebung zu entsprechendem Handeln aufgefordert. Man darf gespannt sein, ob diese Forderungen politisches Gehör finden.

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