Schnee-Inferno durch Sturmtief Elli: Wer JETZT nicht räumt, haftet bei Stürzen und kassiert Ärger
Sturm, Schnee, Glatteis: Deutschland rutscht ins Winterchaos. Wer jetzt nicht richtig räumt, riskiert Bußgeld und Haftung. Diese Pflichten sollten Sie jetzt kennen.

Deutschland steckt mitten in einer extremen Wetterphase. Sturmtief Elli bringt kräftige Schneefälle, Glatteis, Verwehungen und teils orkanartige Böen.
Straßen werden unpassierbar, Gehwege spiegelglatt – und mit den winterlichen Gefahren wächst auch das Haftungsrisiko für Eigentümer, Vermieter und Mieter. Wer jetzt falsch oder gar nicht räumt, kann schnell in rechtliche Schwierigkeiten geraten.
Warum richtiges Schneeräumen jetzt besonders wichtig ist
Bei starkem Schneefall und wechselnden Temperaturen – Schnee, Regen, Eisregen – entstehen besonders gefährliche Bedingungen. Schnee wird verweht, festgetretene Flächen gefrieren erneut. In solchen Lagen reicht einmaliges Räumen am Morgen oft nicht aus.
Entscheidend ist nicht, wie viel Schnee gefallen ist, sondern ob Wege sicher benutzt werden können. Genau hier greift die sogenannte Verkehrssicherungspflicht.
Wer ist verantwortlich?
Grundsätzlich sind Städte und Gemeinden für öffentliche Wege zuständig. In der Praxis übertragen viele Kommunen diese Pflicht jedoch per Satzung auf Grundstückseigentümer.
Vermieter dürfen diese Verantwortung wiederum auf ihre Mieter abwälzen – aber nur, wenn dies klar im Mietvertrag oder in der Hausordnung geregelt ist. Fehlt eine solche Regelung, bleibt der Vermieter in der Pflicht.
In solchen Fällen muss selbstständig für Ersatz gesorgt werden.

Wann und wie oft muss geräumt werden?
In den meisten Regionen gilt:
- Werktags ab etwa 7 Uhr,
- sonn- und feiertags ab etwa 9 Uhr,
- jeweils bis in die Abendstunden.
Bei anhaltendem Schneefall oder Glatteis reicht ein einmaliges Räumen nicht. Wege müssen immer wieder kontrolliert und bei Bedarf nachgeräumt oder gestreut werden. Wird für die Nacht Eisregen angekündigt, kann sogar vorbeugendes Streuen erforderlich sein.
Wie viel Räumen ist Pflicht?
Niemand muss den gesamten Gehweg freilegen. Es genügt ein ausreichend breiter, rutschfester Streifen, auf dem zwei Personen sicher aneinander vorbeigehen können. Zusätzlich müssen Zugänge zum Haus, zu Mülltonnen, Garagen oder Stellplätzen sicher begehbar sein.
Streusalz: erlaubt oder verboten?
In den meisten Kommunen ist Streusalz aus Umweltschutzgründen untersagt. Erlaubt sind in der Regel Sand, Splitt oder Kies. Nur bei extremen Wetterlagen wie Eisregen, starkem Gefälle oder Treppen können Ausnahmen gelten. Wer unzulässiges Salz streut, riskiert Bußgelder – selbst dann, wenn er „nur helfen wollte“.
Dächer, Balkone und besondere Gefahren
Bei schweren Schneemengen wird auch die Statik zum Thema. Für Dächer bleibt die Verantwortung immer beim Eigentümer. Balkone hingegen können Mietern zur Räumpflicht übertragen werden. Gefährlich wird es, wenn Schnee oder Eis herabstürzt – dann drohen Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Sturmtief Elli zeigt:
Winterdienst ist kein Nebenthema. Wer jetzt umsichtig räumt, regelmäßig kontrolliert und die richtigen Streumittel nutzt, schützt nicht nur andere – sondern auch sich selbst vor rechtlichen Folgen.