Ludwig II. wäre begeistert: Seine Märchenschlösser sind jetzt Weltkulturerbe
Ein Vierteljahrhundert hat Bayern auf die Auszeichnung hingearbeitet. Nun hat die UNESCO vier Märchenschlössern das begehrte Siegel verliehen.Unter ihnen ist eine der wichtigsten Sehenswürdigkeiten Deutschlands.

Für viele Reisende aus dem Ausland ist das Ende des 19. Jahrhunderts im Stil einer Ritterburg erbaute Schloss mit seinen Türmen, Portalen und Erkern das Sinnbild Deutschlands - oder doch zumindest Bayerns. Mit 1,4 Millionen Besuchern im Jahr ist Schloss Neuschwanstein einer der größten Besuchermagnete des Landes.
Vier Märchenschlösser eines exzentrischen Königs
König Ludwig II. von Bayern ließ den Vorgängerbau niederreißen und ab 1869 das in historisierendem Stil erbaute Schloss errichten. Bis heute bezaubert es Besucher aus der ganzen Welt. Nun ist auch die Kulturbehörde der Vereinten Nationen seinem Reiz erlegen. Zusammen mit drei weiteren Märchenschlössern Ludwigs II. erklärte die UNESCO es zum Weltkulturerbe.
Neben Schloss Neuschwanstein zählen die Schlösser Herrenchiemsee und das Neo-Rokoko-Schloss Linderhof sowie das Königshaus am Berg Schachen zum neuen Welterbe-Ensemble.
Der Baulust, Verspieltheit und Phantasie Ludwigs II. (1845-1886) sind die in schönster Landschaft in Oberbayern und Schwaben gelegenen Märchenschlösser zu verdanken.
Keine Angst vor Pracht und Prunk
Schloss Linderhof etwa besitzt mit seiner Venusgrotte eine Art künstliche Tropfsteinhöhle. Für das Schloss Herrenchiemsee orientierte sich der bayerische König ohne falsche Bescheidenheit am französischen Prunk-Palast Versailles. So schuf er sich märchenhafte Schlösser, deren Baustil sich an der Vergangenheit orientierte, die ihm aber als Neubauten modernen Komfort boten.
Der Prozess der Bewerbung um den Status als Welterbe wurde bereits vor 25 Jahren auf den Weg gebracht. Zwar verteilt die UNESCO keine Gelder, doch die Auszeichnung bedeutet viel Aufmerksamkeit und wachsende Besucherzahlen.
Das Welterbe muss angemessen geschützt werden
Die Welterbestätten selbst profitieren, weil der Staat sich verpflichtet, das UNESCO-Welterbe adäquat zu schützen. Diese Verantwortung ist durchaus ernst zu nehmen. Denn die Behörde zögert nicht, eine Stätte auf die Rote Liste des gefährdeten Welterbes zu setzen, wenn ihre Intaktheit nicht gewährleistet ist.
Vorsicht vor der Roten Liste
So fand sich 2004 der als eines der „europäischen Meisterwerke gotischer Architektur" ausgezeichnete Kölner Dom jäh auf der unrühmlichen Roten Liste wieder. Grund war der geplante Bau mehrerer Hochhäuser auf der Deutzer Rheinseite. Sie hätten die „visuelle Integrität des Doms und der einzigartigen Stadtsilhouette" gefährdet, so die Unesco. Die Politik gab nach, das Gotteshaus, eine der meistbesuchten Attraktionen Deutschlands, wurde 2006 rehabilitiert.
2009 wurde das Dresdner Elbtal von der Liste des UNESCO-Welterbes gestrichen, nachdem die Brücke über die Elbe trotz der Abmahnung gebaut wurde. Es war das erste Mal, das einer europäischen Welterbestätte der Titel aberkannt wurde und erst der zweite Fall weltweit.