Abfahren ohne Helm ist nicht nur gefährlich, es kann auch ganz schön teuer werden

Seit dieser Wintersaison müssen in Italien alle Ski-, Snowboard- und Schlittenfahrer Helm tragen - ausgenommen sind lediglich Langläufer. Auch in anderen Ländern drohen Bußgelder. Dies sind die wichtigsten Regeln.

Skifahrer
Nicht ohne meinen Helm: In Italien gilt die Helmpflicht jetzt für alle Altersgruppen. Foto: Adobe Stock

Spätestens nach der Bescherung geht es für viele Menschen in Richtung Berge und auf die Piste. Allerdings sollte man sich vor der ersten Abfahrt über die geltenden Vorschriften im Skigebiet der Wahl informieren - und am besten auch einen Blick in die Versicherungspolice werfen.

Denn das Fahren ohne Helm erhöhe nicht nur das Verletzungsrisiko, warnt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland: „Es kann auch dazu führen, dass eine Versicherung bei einem Skiunfall die Übernahme der Kosten verweigert oder Leistungen kürzt – unabhängig davon, ob im Urlaubsland eine gesetzliche Helmpflicht besteht."

Italien ist besonders streng

In Österreich unterscheiden sich die Vorschriften teils von Bundesland zu Bundesland; in der Slowakei wird die Helmpflicht zum Jahreswechsel angepasst und in Italien greifen neue, strengere Regeln.

Bis vor kurzem galt auf Italiens Pisten eine Helmpflicht nur für Wintersportler unter 18 Jahren. Jetzt gilt sie für alle, die abwärts fahren - lediglich Langläufer sind ausgenommen. Wer sich nicht an die Regelung hält, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro; im Wiederholungsfall kann der Skipass für bis zu drei Tage entzogen werden, so das Europäische Verbraucherzentrum.

Und: Der Helm muss ein zertifiziertes CE-Modell sein. Polizei und Pistenpersonal führen in Italiens Skigebieten regelmäßige Kontrollen durch.

Keine Abfahrt ohne Haftpflichtversicherung

Auch eine private Haftpflichtversicherung ist in Italien für alle Alpin- und Snowboardfahrer Pflicht. Der Versicherungsschutz kann notfalls noch mit dem Kauf des Skipasses abgeschlossen werden. Auch hier drohen bei Verstoß eine Strafe und der Entzug des Skipasses.

Wichtig ist es auch, sich über lokale Vorschriften zu informieren. So darf etwa in Südtirol nur überholt werden, wenn ausreichend Platz und Sicht vorhanden ist. An Kreuzungen gilt besondere Vorsicht. Und: Pisten dürfen nicht zu Fuß begangen werden.

Ebenso streng ist Italien in Sachen Alkohol: Wer mit über 0,5 Promille auf der Piste erwischt wird, riskiert eine Geldstrafe zwischen 250 und 1000 Euro. Ein Wert über 0,8 Promille gilt sogar als Straftat.

Helmpflicht für Kinder und Jugendliche

In einigen EU-Ländern gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Helmpflicht für Kinder und Jugendliche. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland hat die relevanten Regeln zusammengetragen:

  • Polen: Helmpflicht bis 16 Jahre. Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis 5.000 Złoty (rund 1.180 Euro); der Skipass kann entzogen werden.
  • Österreich: Helmpflicht bis 15 Jahre – ausgenommen sind Tirol und Vorarlberg.
  • Slowakei: Helmpflicht bis 15 Jahre; laut einem aktuellen Gesetzentwurf soll die Altersgrenze am 1. Januar 2026 auf 18 Jahre angehoben werden.
  • Slowenien: Helmpflicht bis 14 Jahre.

Auch ohne gesetzliche Vorgaben können Skigebiete eigene Regeln erlassen. So geben etwa in Schweden manche Skilifte vor, dass Kinder nur mit Helm befördert werden.

In Deutschland, Frankreich, Tschechien und die Schweiz besteht generell keine gesetzliche Helmpflicht fürs Skifahren.

Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland