Strafe fürs Bärlauch sammeln? Deutschland greift durch

Frischer Bärlauch gehört für viele im Frühling dazu. Doch wer beim Sammeln im Wald zu gierig wird, riskiert Ärger mit dem Gesetz.

Wer zu viel Bärlauch sammelt, muss mit einer Geldstrafe rechnen (Foto: Adobe Stock)

Sobald im Frühling der typische Knoblauchduft durch den Wald zieht, beginnt für viele Naturfreunde die Bärlauch-Saison. Die grünen Blätter gelten als beliebte Zutat für Pesto, Suppen oder Kräuterbutter. Gerade an sonnigen Tagen sind deshalb zahlreiche Sammler unterwegs, um sich mit dem wilden Kraut einzudecken. Doch was viele nicht wissen: Beim Pflücken gelten klare gesetzliche Regeln. Wer sie missachtet, kann schnell in Konflikt mit dem Naturschutz geraten.

Das Gesetz erlaubt nur eine Handvoll

Die wichtigste Vorschrift steht im Bundesnaturschutzgesetz. Dort ist die sogenannte Handstraußregel festgelegt. Sie erlaubt es grundsätzlich jedem, wildwachsende Pflanzen in kleinen Mengen aus der Natur zu entnehmen – allerdings nur für den persönlichen Bedarf. Wörtlich heißt es im Gesetz, dass Blumen, Gräser, Früchte, Pilze sowie Heil- und Wildkräuter "in geringen Mengen" gesammelt werden dürfen. Gemeint ist damit tatsächlich nur eine sehr kleine Menge. Im Alltag wird das oft als eine Handvoll interpretiert. Wer also nur einige Bärlauch-Blätter für das Abendessen pflückt, bewegt sich im legalen Bereich. Problematisch wird es jedoch, wenn Sammler größere Mengen mitnehmen.

Körbe voller Bärlauch können teuer werden

Immer wieder berichten Förster und Naturschützer von Menschen, die mit ganzen Körben oder sogar Müllsäcken durch den Wald ziehen. Solche Mengen gelten längst nicht mehr als "Eigenbedarf". In diesen Fällen wäre die Zustimmung des Waldbesitzers oder der zuständigen Naturschutzbehörde notwendig. Wer Bärlauch sogar gewerblich sammeln möchte, etwa für Restaurants oder Märkte, braucht dafür eine offizielle Genehmigung. Ohne diese Erlaubnis kann das Sammeln als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.

Besonders strenge Regeln in Naturschutzgebieten

Noch deutlicher sind die Vorschriften in Naturschutzgebieten. Dort gilt ein grundsätzliches Sammelverbot. Auch für kleine Mengen! Selbst eine einzelne Handvoll Bärlauch darf hier nicht gepflückt werden. Wer in solchen Gebieten erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes können Bußgelder im Extremfall bis zu 50.000 Euro betragen. Wie hoch die Strafe am Ende tatsächlich ausfällt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Zurückhaltung statt purer Gier

Naturschutzorganisationen raten daher zu einem besonders schonenden Umgang mit den Pflanzen. Beim Ernten sollte man pro Pflanze nur ein oder zwei Blätter abschneiden. So bleibt der Rest der Pflanze erhalten und kann weiter wachsen.Außerdem gilt: Die Zwiebel darf auf keinen Fall ausgegraben werden. Wird die gesamte Pflanze entfernt, kann sich der Bestand nicht mehr erholen. Wer sich an diese Regeln hält, trägt dazu bei, dass die beliebten Bärlauch-Bestände auch in den kommenden Jahren erhalten bleiben.