Diese Kostüme sind in Deutschland zu Karneval verboten
Karneval lebt von Freiheit und Fantasie – doch nicht jedes Kostüm ist erlaubt. Diese Verkleidungen können in Deutschland teuer werden, Ärger bringen oder sogar strafbar sein.

Alaaf, Helau, Narri Narro - spätestens ab dem 12. Februar herrscht in einigen Teilen Deutschlands zu Karneval wieder Ausnahmezustand. Die Straßen füllen sich, Musik liegt in der Luft, Konfetti klebt an den Schuhen und für ein paar Tage scheint alles erlaubt. Oder doch nicht? So ausgelassen die fünfte Jahreszeit auch gefeiert wird: Bei Kostümen gelten in Deutschland klare Regeln. Wer sie ignoriert, riskiert nicht nur peinliche Momente, sondern im schlimmsten Fall Bußgelder oder sogar strafrechtliche Konsequenzen. Denn Karneval ist kein rechtsfreier Raum.
Täuschend echte Waffen sind verboten
Pistolen, Gewehre und Messer gehören zu vielen klassischen Karnevalskostümen dazu. Doch Vorsicht: Realistisch aussehende Waffenattrappen sind im öffentlichen Raum verboten. Juristisch spricht man von sogenannten Anscheinswaffen. Der Grund ist naheliegend: Passanten oder Einsatzkräfte können nicht unterscheiden, ob es sich um Spielzeug oder echte Waffen handelt. Im Zweifel wird von einer realen Gefahr ausgegangen. Mit entsprechend ernsten Folgen! Wer mit einer täuschend echten Attrappe erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit hohen Geldstrafen von mehreren Tausend Euro rechnen. Die Faustregel lautet: Je echter es aussieht, desto riskanter ist es.
Uniformen: Wenn Verkleidung zur Amtsanmaßung wird
Die Uniformen von Polizisten, Soldaten oder SEK-Beamten sind beliebt, weil sie sofort Wirkung zeigen. Doch genau das ist das Problem. Kostüme, die echten Uniformen zu ähnlich sind, können als Amtsanmaßung gewertet werden Erkennbar fiktive Outfits (etwa Comic- oder Fantasy-Versionen) sind in der Regel unproblematisch. Kritisch wird es, wenn Abzeichen, Rangzeichen oder Original-ähnliche Kleidung getragen werden, die echte Einsatzkräfte imitieren. Dann drohen nicht nur Platzverweise, sondern strafrechtliche Konsequenzen.
Politische, extremistische und rassistische Symbole sind ein absolutes No-Go
Was als Provokation oder "schwarzer Humor" gemeint ist, endet hier eindeutig. Verfassungswidrige Symbole, extremistische Codes oder rassistische Darstellungen sind auch an Karneval strikt verboten. Dazu zählen unter anderem Nazi-Symbolik, bestimmte Abkürzungen extremistischer Gruppen oder eindeutig diskriminierende Kostüme. Das Tragen solcher Zeichen erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung oder der Verwendung verfassungswidriger Symbole – Straftaten, die mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden können.
Zu viel Haut kann rechtlich problematisch werden
Auch freizügige Kostüme haben ihre Grenzen. Was auf einer privaten Party funktioniert, kann im öffentlichen Raum als Erregung öffentlichen Ärgernisses gelten. Besonders dann, wenn Genitalien sichtbar sind oder sexuelle Handlungen angedeutet werden. Hier greift das Strafgesetzbuch. Je nach Situation drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr. Wer draußen feiert, sollte also bedenken: Karneval ist öffentlich. Und Öffentlichkeit unterliegt Regeln.
Masken und Vermummungen auf dem Weg zur Party
Masken gehören zu Karneval wie Kamelle und Kölsch. Doch auf öffentlichen Wegen und im Straßenverkehr kann vollständige Gesichtsbedeckung problematisch sein. Das sogenannte Vermummungsverbot soll sicherstellen, dass Personen identifizierbar bleiben – etwa für Polizei oder bei Unfällen.Die Lösung ist simpel: Maske erst am Veranstaltungsort aufsetzen, nicht auf dem Weg dorthin.