Eintritt fürs Wandern? Dieser Bergsee in der Schweiz könnte bald eine Bezahlschranke bekommen
Der Traumsee im Berner Oberland ist so beliebt, dass er von Besuchern oft regelrecht überrannt wird. Das soll nun anders werden: Das Bergdorf möchte Tagesgäste künftig zur Kasse bitten.

Ein wunderschöner See vor majestätischen Gipfeln - und Besuchermassen, die ihn bestürmen. Mehr als 7000 Ausflügler drängen sich an Spitzentagen um den idyllischen Oeschinensee im Schweizer Bergdorf Kandersteg. Vielen Einheimischen wird das zu viel.
Hohe Belastung, wenig Ertrag
Der Andrang stellt die örtliche Infrastruktur vor enorme Herausforderungen. Die Wanderwege werden extrem beansprucht, öffentliche Toiletten stoßen an ihre Belastungsgrenzen, das Ranger-Team geht auf dem Zahnfleisch.
Ein übermäßig lukratives Geschäft ist das Ganze für die Region auch nicht. Denn die Tagestouristen hinterlassen zwar jede Menge Spuren, tragen aber nach Aussage des Gemeinderatspräsidenten und Hoteliers René Maeder kaum zur lokalen Wertschöpfung bei.

Die Gemeinde prüft deshalb eine ungewöhnliche Maßnahme: Künftig könnten selbst Fußgänger zur Kasse gebeten werden. Schon im kommenden Sommer könnte die Maßnahme greifen.
Ein Drehkreuz vor dem Wanderweg zum See?
Wie das Schweizer Portal „Plattform J“ berichtet, wird in Kandersteg intensiv darüber nachgedacht, von Personen, die zu Fuß zum Bergsee wandern, einen Eintritt zu verlangen. Als technische Lösungen stehen Drehkreuze und digitale Bezahlsysteme per QR-Code oder App im Raum.
Laut Schweizer Gesetzgebung steht allen Personen das freie Betretungsrecht von Wald und Weide zu. Auch das öffentliche Fuß- und Wanderwegnetz darf grundsätzlich nicht ohne eine spezielle Gesetzesgrundlage kostenpflichtig gemacht oder durch physische Barrieren eingeschränkt werden.
Zudem gehört der Wanderweg nicht zum Gemeindegebiet - die Zuständigkeiten müssen geklärt werden.
Digitale Reservierungspflicht für Autos
Parallel zum Fußgänger-Eintritt möchte Kandersteg das Parkchaos im Dorf mit einem digitalen Reservierungssystem für Autos unter Kontrolle bringen. Denn bislang sorgen auch auf Bauernwiesen und dem örtlichen Schulhof parkende Tagesgäste für Unmut.
Die Gondelbahn Kandersteg–Oeschinensee nutzt ein solches Online-System für Zeitslots in den Gondeln und auf den eigenen Parkflächen schon seit längerem.
In Deutschland darf man nicht immer querfeldein gehen
In Deutschland existiert ein ähnliches Grundrecht auf Erholung in der Natur wie in der Schweiz: Nach Paragraph 14 des Bundeswaldgesetzes ist das Betreten des Waldes zum Zweck der Erholung allen gestattet. Bei landwirtschaftlich genutzten Flächen hört die Freiheit allerdings schnell auf.
Laut Bundesnaturschutzgesetz und den Naturschutzgesetzen der Bundesländer gilt das Betretungsrecht abseits der Wege nämlich nur außerhalb der Nutzzeit. Das heißt: Während Aufwuchs, Beweidung oder Bestellung ist das Betreten von Weiden und Feldern verboten.
Im Gegensatz zur Schweiz ist Querfeldeingehen auf genutzten Weiden in Deutschland während der Nutzungszeit also ausdrücklich eingeschränkt.
Artikelreferenzen
Ben Abegglen. (2026). Am Oeschinensee soll bald Eintritt bezahlt werden.
Jenny-Natalie Schuckardt. (2026). Bezahlschranke an beliebtem Bergsee möglich: „An Spitzentagen sind mehr als 7000 Personen unterwegs“.